Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PRETTY NORMAL PEOPLEAGENTUR

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Darstellern (im Folgenden „Model“ genannt), Pretty Normal GbR (im Folgenden „Agentur“ genannt) und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

  1. BUCHUNGSGRUNDLAGEN

01.1
Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.

01.2
Der Kunde schuldet der Agentur eine Vermittlungsprovision. Diese beträgt 20% des vereinbarten Honorars / Buyouts für das Model oder des Ausfallhonorars bei Stornierung zzgl. ges. MwSt.

01.3
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.

01.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Anspruch aus der Vermittlungsprovision der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

01.5
Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen und Buyouts. Direktbuchungen oder Folgebuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig und verpflichten zum Schadensersatz.

  1. BUCHUNGSMÖGLICHKEIT

02.1
Der Kunde hat die Möglichkeit, das Model fest für ein Engagement zu buchen. Eine Festbuchung gilt für den Kunden, das Model und die Agentur als verbindlicher Vertragsschluss. Das Model ist durch die Festbuchung verpflichtet, das vereinbarte Engagement zu erfüllen.

02.2
Der Kunde ist durch die Festbuchung verpflichtet, das mit der Festbuchung vereinbarte Entgelt einschließlich der Vermittlungsprovision zu entrichten.

02.3
Falls eine Festbuchung (noch) nicht gewünscht ist, kann eine unverbindliche Reservierung erfolgen, die aber alle Parteien nicht zum Vertragsschluss verpflichtet.

  1. STORNIERUNG DER BUCHUNG

03.1
Eine Festbuchung kann nur aus wichtigem Grund storniert werden.

Ein wichtiger Grund liegt in der Regel vor, wenn

  • sich das Engagement wegen unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Verbote als undurchführbar erweist
  • das Model aufgrund von Verletzung, längerer Krankheit oder Unfall an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen an den vereinbarten Terminen verhindert ist.

03.2
Soll eine Festbuchung storniert werden, ist der andere Vertragspartner unverzüglich unter Darlegung der Gründe für die Stornierung zu unterrichten.

03.3
Wird eine Festbuchung durch den Kunden storniert, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Kunde zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Insofern im Vorfeld nichts anderes vereinbart wurde, berechnen wir: < 24 Std = 100% / 24-48 Std = 75 % / 3-5 Tage = 50% / 6+ Tage = 25%.

03.4
Die Stornierung einer Festbuchung bedarf der Schriftform oder der elektronischen Form per E-Mail. Eine Stornierung per SMS ist ausgeschlossen.

  1. VERGÜTUNG

04.1
Der Kunde ist zur Entrichtung der im Buchungsauftrag vereinbarten Vergütung verpflichtet.

04.2
Der Kunde hat zudem an die Agentur eine vorab festgelegte Vermittlungsprovision zu entrichten.

04.3
Reise- und Übernachtungskosten des Models werden grundsätzlich vom Kunden in tatsächlicher Höhe übernommen. Die Abrechnung von Fahrten im eigenen PKW erfolgt mit 0,35 € pro gefahrenen Kilometer.

04.4
Die Agentur ist berechtigt, im Namen des Models, die im Buchungsauftrag vereinbarte Vergütung beim Kunden gegen Rechnungsstellung einzuziehen.

  1. ARBEITSZEIT

05.1
Für eine Tagesbuchung beträgt die vereinbarte Arbeitszeit in der Regel acht Stunden, bei einer Halbtagsbuchung in der Regel vier Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 09.00 h bis 18.00 h inklusive einer Stunde Pause.

05.2
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Einsatzort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Haare zählen zur Arbeitszeit.

05.3
Überstunden werden mit dem jeweiligen Stundensatz des vereinbarten Honorars vergütet. Die Vermittlungsprovision der Agentur erhöht sich entsprechend. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

05.4
An- und Abreise werden nur als Arbeitszeit berechnet, wenn dies im Vorfeld auch explizit so vereinbart wurde. Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort zählt immer zur Arbeitszeit.

05.5
Der Kunde versichert, dass er bei der Buchung von Kindern, die unter den Anwendungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) fallen, die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften einhalten wird.

  1. NUTZUNGSRECHTE

06.1
Bei der Einräumung von Nutzungsrechten aus dem Engagement wird das Model durch die Agentur vertreten.

06.2
Der Agentur und dem Model wird gestattet, das produzierte Material zum Zwecke von Eigenwerbung kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung zu nutzen. Die Agentur darf mit dem vom Model erstellten Bildmaterial Eigenwerbung für das Model und die Agentur auf allen Werbemitteln – und Kanälen betreiben. Ein etwaiger Nutzungsausschluss ist der Agentur schriftlich mitzuteilen.

06.3
Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

06.4
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar für das Model, die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden für den Zeitraum von einem Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens aber zwei Monate nach Abschluss des Engagements.

06.05
Unabhängig davon, ob ein Model nur einen halben Tag oder aber mehrere Tage lang für ein Fotoshooting gebucht wird, wird für die Berechnung der Nutzungsentgelte
(Buyout) immer nur die Gage eines vollen Arbeitstages zugrunde gelegt. Eine Ausnahme hiervon gibt es nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn ein Kunde stets nur halbe Arbeitstage bucht. In diesen Fällen bezieht sich das Buyout auch nur auf das Honorar für einen halben Tag. Und auch dies gilt nur, wenn beim jeweiligen Shooting alle Models für halbe Tage gebucht wurden.

06.6
Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos sowie jede Nutzung des Modelnamens, bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.

  1. REKLAMATION

07.1
Im Falle von Reklamationen vor oder während der Durchführung des Engagements, hat der Kunde diese unverzüglich der Agentur mitzuteilen und die Reklamationsgründe darzulegen. Dabei wird widerlegbar unterstellt, dass ausreichende Reklamationsgründe nicht vorliegen, wenn der Kunde das Engagement trotz der Reklamation weiterführt.

07.2
Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur in zumutbarer Weise die Möglichkeit zur Beseitigung der Gründe zu geben, die zur Reklamation geführt haben.

07.3
Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt oder reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden für die vereinbarte Vergütung und die Reise- und Unterkunftskosten in angemessener Weise.

  1. PFLICHTEN DES KUNDEN

08.1
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Durchführung des Engagements die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zur Arbeitszeit.

08.2
Bei risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen und die Agentur über das Risiko vor Vertragsschluss vollständig schriftlich aufzuklären. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% der vereinbarten Vergütung.

08.3
Soweit ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen festgestellt wird, stellt der Kunde die Agentur von jeglichen Ansprüchen frei.

08.4
Der Kunde verpflichtet sich, die Privatsphäre des Models zu respektieren und zu schützen.

08.5
Der Kunde verpflichtet sich, dass nach erfolgter Buchung eines Models, eine weitere, zukünftige Buchung des Models ausschließlich über die Agentur erfolgen wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung steht der Agentur ein angemessener Schadensersatzanspruch gegenüber dem Kunden zu, der in der Regel die Höhe der entgangenen Vermittlungsprovision beträgt. Dem Kunden steht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens zu.

  1. HAFTUNG

09.1
Für die Haftung der Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart.

09.2
Die Haftung des Models sowie der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  1. VERTRAULICHKEIT

Die Parteien verpflichten sich den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen sowie alle nicht öffentlich zugänglichen Daten, von denen sie im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Ausführung dieser Vereinbarung Kenntnis erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Die Offenlegung dieser Vereinbarung ist nur aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig. In diesem Fall ist die andere Partei unverzüglich über die Offenlegung zu informieren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort.

  1. DATENSCHUTZ

11.1
Die Agentur ist zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verpflichtet.

11.2
Die Agentur wird die an sie übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Vermittlung, Abwicklung und Abrechnung eines Engagements erheben, nutzen und verarbeiten.

11.3
Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten persönlichen Daten zu verlangen.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

12.2
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

12.3
Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.

12.4
Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Hannover vereinbart.