Agenturvertrag

Agenturvertrag

  • zwischen

    Pretty Normal GbR (Hannover) - im folgenden „Agentur“ genannt -

    und

  • Eine Kopie des Vertrags wird an diese E-Mail Adresse gesendet.
  • - im folgenden "Model" genannt –

    wird folgendes vereinbart.


    Präambel

    Pretty Normal betreibt geschäftsmäßig die Betreuung und Vermittlung von Models für Foto- und Film-Produktionen an Fotografen, Filmproduktionen, Werbeagenturen und Redaktionen im In- und Ausland. Das Model möchte sich von Pretty Normal als Agentur vertreten lassen. Dieser Vertrag regelt die Einzelheiten des Vertragsverhältnisses zwischen den oben genannten Parteien.


    1. Die Agentur übernimmt als Agentur die Vermittlung des Models in o. g. Bereichen. Dies umfasst die Präsentation des Models, die Vermittlung und Terminierung von Aufträgen, das Aushandeln des Honorarumfangs, das Management von Verwertungs- und Urheberrechten, sowie Abrechnung und Rechnungsstellung und die buchhalterische Abwicklung.

    2. Die Agentur ist berechtigt, als Vertreter des Models Erklärungen im Namen und im Auftrag des Models abzugeben, insbesondere gegenüber Kunden, die Buchungen bei der Agentur tätigen, sowie gegenüber Fotografen, Stylisten etc. Dazu gehört die Abgabe und Entgegennahme sämtlicher Erklärungen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Abwicklung und der Beendigung der Buchungen für das Model.

    3. Die Abrechnung erfolgt durch die Agentur beim Auftraggeber. Nach Zahlungseingang durch den Auftraggeber erfolgt die Abrechnung und Auszahlung des Honorars von der Agentur an das Model. Honorarforderungen vor Zahlungseingang des Kunden sind nur zulässig, wenn dies im Einzelfall und explizit zwischen den Parteien vereinbart wurde. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.

    4. Sollte die Abrechnung nach Absprache direkt durch das Model erfolgen, stellt die Agentur dem Model alle rechnungsrelevanten Informationen zur Verfügung, damit die Rechnungsstellung nach Abschluss einer Produktion vom Model direkt an den Auftraggeber erfolgen kann.

    5. Bei Abrechnung mit dem Model steht der Agentur eine Servicefee in Höhe von 25 % (18 % Provision + 7 % Verwaltungsgebühr) zu. Das Model berechtigt die Agentur die ihm durch den Auftraggeber, der alleiniger Vertragspartner des Models ist, geschuldeten Honorare bzw. Gagen zu vereinnahmen und abzüglich der Servicefee nach Erhalt der Gage durch den Auftraggeber an ihn oder sie auszuzahlen.

    6. Das Model arbeitet als Selbständiger und versteuert seine Honorare selbst. Insbesondere ist es verpflichtet, Sozialabgaben, Umsatz-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer selbständig zu erledigen, anzuzeigen und abzuführen. Das Model verpflichtet sich, alle notwendigen Versicherungen selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Die Agentur führt weder Rechts- noch Steuerberatung durch.

    7. Die Agentur verhandelt über Gage, Buyout und Zeitaufwand mit dem Kunden. Sollte das Model sich vermitteln lassen und durch Selbstverschulden die Beschäftigung nicht antreten oder nicht beenden, haftet allein das Model für die entstandenen Kosten des Kunden und der Agentur. Für den Fall, dass am Auftragsort Verzichtserklärungen, Verträge oder Erklärungen, etc. durch das Model für den Kunden unterschrieben werden sollen, ist unbedingt vorher Rücksprache mit der Agentur zu halten. Sollte es vor oder während einer Beschäftigung zu Fragen oder Problemen kommen, ist die Agentur umgehend zu informieren. Nach jeder Beschäftigung, ist die Agentur über Dauer und Verlauf zu informieren.

    8. Bei Annahme eines Auftrages durch das Model kommt der Vertrag direkt zwischen Model und Auftraggeber zustande. Die Agentur tritt hierbei als Vermittler dieses Arbeitsverhältnisses auf. Das Model ist nicht verpflichtet, angebotene Aufträge anzunehmen. Einmal zugesagte Buchungen sind jedoch einzuhalten.

    9. Dem Model ist es untersagt, mit dem Auftraggeber Folgebuchungen auch für andere oder neue Kunden direkt zu vereinbaren, sofern nicht bereits vor der Vermittlung über die Agentur Direktbuchungen vereinbart wurden. Dieses gilt auch für Buchungen, die nicht im Zusammenhang mit der Produktion stehen, für die das vermittelte Model gearbeitet hat, sowie für anfragende Fotografen, die dem Model durch die Vermittlung von Pretty Normal oder durch vermittelte Produktionen bekannt sind.

    10. Das Model wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Agentur gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung für einen Ausfall oder das Nichterscheinen des Models übernimmt und der Auftraggeber verpflichtet ist, eventuelle Schadensersatzansprüche direkt gegenüber dem Model geltend zu machen, sofern ein unentschuldigtes Nichterscheinen oder Ausfall vorliegen.

    11. Das Model wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass feste Buchungen und auch Optionsbuchungen unbedingt terminverbindlich sind. Es gelten die Regelungen mit dem Auftraggeber, insbesondere pünktliches Erscheinen ist zwingende Grundvoraussetzung. Verspätungen seitens des Models führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Arbeitszeit und sind der Agentur bekannt zu geben.

    12. Jegliche erhebliche Veränderungen sind der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Das gilt insbesondere für optische Veränderungen wie Frisur, Haarfarbe, Bärte, Gewichtsveränderungen und Tätowierungen, die nicht mehr mit dem aktuellen Fotomaterial vermittelt werden können. Außerdem müssen Änderungen der Kontaktdaten unbedingt mitgeteilt werden.

    13. Das Model garantiert, dass sämtliche von ihm an Pretty Normal übergebenen Materialien (vor allem Fotos) für Internetpräsenz und Sedcards frei von Rechten Dritter sind bzw. mit Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers von Pretty Normal kostenfrei verwendet werden dürfen. Das Model wird die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter und den erforderlichen Rechtsverfolgungskosten freihalten. Das Model nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Verstöße dieser Art erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen können. Ferner garantiert das Model, durch keine anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen gehindert zu sein, diesen Modelvertrag abzuschließen.

    14. Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen eines von der Agentur Pretty Normal durchgeführten Castings (betrifft auch Testaufnahmen) entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von Pretty Normal genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.

    15. Pretty Normal verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte des Models zu wahren. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Models bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Die Namensnennung des Models liegt im Ermessen von Pretty Normal.

    16. Das Model erhält als Honorar für die Anwesenheit beim Pretty Normal Casting (betrifft auch Testaufnahmen) und Übertragung der Verwertungsrechte keine monetäre Vergütung, sondern eine Auswahl der entstandenen Aufnahmen, die gegebenenfalls von Pretty Normal bearbeitet wurden. Diese Aufnahmen dürfen von dem Model für Eigenwerbung wie Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, dem eigenen Internetauftrifft, Sedcards etc. frei und kostenlos verwendet werden. Darüber hinaus ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, jedoch ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten.

    17. Dieser Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung, bereits vermittelte Aufträge durchzuführen. Die Agentur wird nach Kündigung der Vereinbarung die persönlichen Daten sowie das vorhandene Bildmaterial löschen.

    18. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sind, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung. Anstelle der unwirksamen Bestimmung(en) ist eine Regelung zu vereinbaren, die dem Gewollten entspricht. Alle bisherigen Verträge zwischen dem Model und Pretty Normal werden durch diesen Vertrag ersetzt. Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB. Das Model hat jederzeit das Recht, Auskunft zu den über seine Person gespeicherten Daten zu erhalten. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hannover.

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